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Gemäß § 6 Abs 1 der Statuten des Kärntner Menschenrechtspreises setzt sich die Jury für die Zuerkennung des Kärntner Menschenrechtspreises aus vier Mitgliedern zusammen, wobei der Landeshauptmann jeweils ein Mitglied auf Grund eines Vorschlages von „Amnesty International Österreich“, ein Mitglied auf Grund eines Vorschlages der „Kärntner Juristischen Gesellschaft“, ein Mitglied auf Grund eines Vorschlages der „Kärntner Hochschulkonferenz“ und ein Mitglied auf Grund eines Vorschlages der „Ökumenischen Kontaktkommission in Kärnten“ beruft. Die Berufung wird auf die Dauer von zwei Jahren festgelegt.

Derzeit sind die Obfrau Mag. Astrid Roblyek als Mitglied und Mag. Dr. Karin Taupe als Ersatzmitglied des Kärntner Menschenrechtspreises berufen.