Aufgaben und Zweck
Die Aufgabe der Kärntner Juristischen Gesellschaft besteht in der Pflege und Förderung der Rechts- und Staatswissenschaften und in der juristischen Stellungnahme zur Gesetzgebung, wobei insbesondere auf die im Bundesland Kärnten geltenden Rechtsvorschriften Bedacht genommen wird. Sie strebt zu diesem Zweck den Zusammenschluss der in Kärnten ansässigen Juristen und die Fühlungsnahme mit in- und ausländischen Juristen an, um einen Austausch der Meinungen und Erfahrungen herbeizuführen. Der Zweck wird erreicht durch: Vorträge, Diskussionen, Veröffentlichungen, Gesellige Zusammenkünfte, Sonstige Veranstaltungen. (§ 2 der Satzung der Kärntner Juristischen Gesellschaft).