Die Entstehungsgeschichte
Am 4. Mai 1950 hat die Gründungsversammlung der Kärntner Juristischen Gesellschaft stattgefunden.
Anlässlich der Generalversammlung wurde das Präsidium gewählt.
Mit Bescheid vom 9. Juni 1950 wurde der Kärntner Juristischen Gesellschaft die Gründung des Vereines nicht untersagt.
Damit war der Grundstein gelegt und konnten die Obleute Dr. Rudolf Pichler, Dr. Gerhard Anderluh, Dr. Wolfger Luschin und Dr. Oskar Tonkli in Entsprechung der Satzung die Vereinstätigkeit ausüben. Aktuell ist Mag. Astrid Roblyek Obfrau.
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. März 2004 wurde der Kärntner Juristischen Gesellschaft das Kärntner Landeswappen verliehen und sind wir seither berechtigt, dieses im geschäftlichen Verkehr zu führen.
Dank der Bereitschaft vieler hochkarätiger Juristen konnte die die Kärntner Juristische Gesellschaft ihren Mitgliedern über 400 Vorträge, 60 Seminare, mehr als 40 Gesellschaftsreisen und sonstige Veranstaltungen wie Jubiläen, Dämmerschoppen, Bälle, Faschingsgschnas und dergleichen anbieten.