Die Mitgliedschaft

Die Mitglieder der Gesellschaft gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder.

Ordentliches Mitglied kann nur sein, wer das Studium der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät einer Universität durch Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen abgeschlossen hat.

Als außerordentliches Mitglied können Personen der Gesellschaft angehören, welche ihrer Berufstätigkeit oder ihres Bildungsganges eine ersprießliche Mitarbeit im Sinne der Zielsetzung der Gesellschaft erwarten lassen.

Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um die Rechts- und Staatswissenschaften oder um die Gesellschaft besondere Verdienste erworben hat. (§ 4 der Satzung)

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf EUR 20,–.
Aus Vereinfachungsgründen wird der Mitgliedsbeitrag nicht mittels Zahlschein eingehoben, sondern wird um Überweisung auf das Konto
(IBAN AT61 1200 0004 3720 9406, BIC BKAUATWW) gebeten.

Kontoverbindung:
BAN AT61 1200 0004 3720 9406, BIC BKAUATWW.